Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 147 Mitteilung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.